Wir sind eine moderne, flexible Stadtverwaltung mit knapp 500 Beschäftigten und ca. 35.000 Einwohner*innen im Märkischen Kreis. Eine Vielzahl an Arbeitszeitmodellen, großartige Karrierechancen und ein vielfältiges Gesundheitsangebot - das sind WIR.
Stadt Hemer - Ein Mee(h)r an Möglichkeiten. Entdecke uns.
Die Vertretungsregelung sieht eine Abwesenheitsvertretung mit der Stelle Sportförderung und Sportverwaltung vor.
Aufgrund des Aufgabenzuschnitts können auch Einsätze außerhalb der regulären Arbeitszeit (abends, samstags, sonntags und feiertags) erforderlich werden.
Sie verantworten die Förderung, Vernetzung und Weiterentwicklung des ehrenamtlichen Engagements in der Stadt Hemer. Sie unterstützen Vereine, Initiativen sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger dabei neue Projekte zu fördern sowie das Ehrenamt sichtbar und attraktiv zu machen. Dabei arbeiten Sie besonders eng zusammen mit Vereinen und Initiativen der Stadt, sozialen Einrichtungen, Kirchen und Verbänden, Schulen und Bildungseinrichtungen, politischen Gremien und der Stadtverwaltung sowie regionalen Netzwerken des Ehrenamts. Mit Ihrer Arbeit stärken Sie das bürgerschaftliche Engagement, verbessern die Vernetzung zwischen Vereinen und Initiativen, entwickeln neue Projekte sowie Beteiligungsformate und steigern die Sichtbarkeit und Wertschätzung des Ehrenamts.
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 bzw. 41,00 Stunden im Beamtenverhältnis. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, sofern der Nachmittagsbereich vollumfänglich durch die/den künftige/n Stelleninhaber/in abgedeckt wird.
Wir freuen uns auf Ihre digitale Bewerbung über den „Bewerben-Button" bis zum 27.05.2026 unter Angabe der Chiffre-Nr.: 3.1-410.1005.
Für weitere Informationen stehen Frau Laura Döring (02372 551-309) oder Frau Nadine Schilling (02372 551-289) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei Unterrepräsentanz werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass Kosten, die Ihnen während des Auswahlverfahrens entstehen, leider nicht erstattet werden können.